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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81   

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https://dejure.org/1981,553
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren zu einer abgelegenen, keine Hilfe zu erwartenden Stelle als Gewaltanwendung - Vorliegen von Gewalt durch Einschließen einer Frau mit der Absicht des gemeinsamen Geschlechtsverkehrs

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Gewaltanwendung i. S. v. § 177 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2204
  • MDR 1981, 857
  • NStZ 1981, 390
  • StV 1981, 543
  • StV 1982, 20
  • JR 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der 2. Strafsenat den Angeklagten vom Vorwurf einer Entführung mit Gewalt (§ 236 StGB aF) freigesprochen, ohne Vergewaltigung anzunehmen, obgleich der Täter zwei Mädchen gegen deren erklärten Willen in einen Waldweg gefahren hatte und unter Ausnutzung dieser Situation, nach vergeblichem Versuch bei dem einen der Mädchen, mit dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte.
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Im Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - hat es der 4. Strafsenat ausdrücklich offengelassen, ob bereits der Transport der Geschädigten zum Tatort - einem unbewohnten Bauernhaus - als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB zu werten sei (ähnlich derselbe Senat in dem in GA 1968, 84 abgedruckten Urteil).
  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 13, 49, 51; 27, 405/406 und 73, 343, 345, auf die in diesem Zusammenhang häufig hingewiesen wird, hatten Fälle des § 240 StGB, des § 113 StGB aF und des § 252 StGB zum Gegenstand, in denen jeweils der Täter mit dem Einschließen des Opfers dessen eigenem Handeln Fesseln angelegt hatte, die es nur durch Einsatz eigener Körperkraft hätte sprengen können und die von ihm daher als Gewalt empfunden werden mußten.
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 277/67

    Anfangs ausgeübte Gewalt - Nachwirkung der Gewalt - Einwilligung in unzüchtige

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Die Ungewißheit, die dem erweiterten Gewaltbegriff anhaftet, ist auch nicht durch ein im Lauf der Zeit gefestigtes Verständnis seiner Bedeutung entfallen, zumal der Bundesgerichtshof in anderen Bereichen wie dem der Vergewaltigung von einem erheblich engeren Gewaltbegriff ausgeht (vgl. BGH, NJW 1981, 2204 ).

    Ebensowenig wurde die Vorhersehbarkeit der Anwendung von S 240 Abs. 1 StGB auf Fälle der vorliegenden Art durch das in Abschnitt B 1 3 b der Gründe erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1981 (NJW 1981, 2204 ) beeinträchtigt.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Als demgegenüber der Bundesgerichtshof zu einer Auslegung überging, für die es vor 1945 einer damals zulässigen, aber rechtsstaatswidrigen Analogie zu Lasten von Straftätern bedurfte (vgl. RGSt 72, 349 [351] - zur Anwendung von Betäubungsmitteln), und dann im Laepple-Urteil sogar die Verursachung einer unausweichlichen Zwangswirkung durch einen psychisch determinierten Prozeß als Gewalt einstufte (BGHSt 23, 46 [54]), hat sich dagegen alsbald Kritik gemeldet; eine für die Vorhersehbarkeit durch den Staatsbürger wesentliche und für den polizeilichen Einsatz wünschenswerte gefestigte Rechtsauffassung konnte sich daher nicht bilden, und zwar um so weniger als auch der Bundesgerichtshof an den Gewaltbegriff im Falle von Vergewaltigungen erheblich strengere Anforderungen stellte und nicht einmal ein Einschließen in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung genügen ließ (NJW 1981, S. 2204).
  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Zudem trifft es zu, dass nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das bloße Fahren zu einer abgelegenen Stelle, an der die mitgeführte Frau keine Hilfe erwarten konnte, sofern keine weiteren besonderen Umstände hinzugetreten waren, keine Gewaltausübung i.S. von § 177 Abs. 1 StGB a.F. darstellte (vgl. BGH NStZ 1981, 390).
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Vielmehr ist in einem solchen Fall aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857).

    Eine "körperlich wirksame Zwangseinwirkung"" (BGH MDR 1981, 857 (858)), die es dem Opfer "unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten", wie es es will (BGHSt 19, 263 (265)), die als "auch körperlicher Zwang empfunden" wird (BGH MDR 1982, 157 (158); BGHSt 23, 126 (127)), hat das Landgericht nicht festgestellt.

    Über einen Fall des Ausgeliefertseins des Opfers durch Ortsveränderung, das jeden Widerstand als sinnlos erscheinen läßt (vgl. Otto JR 1982, 116 (118)), hat der Senat nicht zu befinden.

    Nicht selten wird in solchen Fällen eine Prüfung aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters vor, während und nach der Entführung gegen den Willen der Frau und der durch ihn für sie geschaffenen Lage ergeben, daß die in § 177 StGB vorausgesetzte Zwangssituation vorliegt und von der Frau als solche empfunden wird (vgl. BGH MDR 1981, 857 sowie etwa die dort genannten Entscheidungen; ferner BGHR StGB § 176 - Gewalt 3).

    Entgegen der Auffassung von Goy/Lohstötter (StV 1982, 20 (21); vgl. auch Frommel ZRP 1988, 233; Knapp DRiZ 1988, 149) fordert der Senat von dem Opfer eines Sexualverbrechens nicht, ein zusätzliches Verletzungs- und Todesrisiko einzugehen, wenn es sich in "ernstzunehmender äußerlich auswegloser Tatsituation" befindet und das Verhalten des Täters mit körperlicher Zwangswirkung für die Frau ergibt, er werde bei Gegenwehr seine erkennbare körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen.

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    In diesem Sinn muß zwar das bloße Fahren an eine abgelegene Stelle, an der die Frau keine Hilfe erwarten kann, nicht ohne weiteres Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB sein (BGH NJW 1981, 2204 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Ein der Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1981 (BGH NJW 1981, 2204) vergleichbarer Fall liegt nicht vor, so daß offenbleiben kann, ob ihr in vollem Umfang zu folgen ist.
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
    Hierbei ist aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857 [BGH 01.07.1981 - 3 StR 151/81]).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1981 - 1 StR 482/81   

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https://dejure.org/1981,13841
BGH, 28.07.1981 - 1 StR 482/81 (https://dejure.org/1981,13841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 28.07.1981 - 1 StR 482/81
    Der Revision ist darin beizupflichten, daß die für die Gefährlichkeitsprognose erforderliche Gesamtwürdigung sich auch auf die früheren Straftaten des Angeklagten erstrecken muß und daß der Tatrichter diese deshalb darzulegen und sorgfältig zu bewerten hat (BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Die Anordnung der den Betroffenen außerordentlich beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt eine sorgfältige, im Urteil eingehend zu begründende Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Angeklagten, vor allem auch der Gründe für seine bisherigen Straftaten (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81; Hanack, a.a.O. § 63 Rdn. 74; Stree, a.a.O. § 63 Rdn. 18; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 63 Rdn. 6).
  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

    Eine Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung voraus, daß die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde; es reicht nicht aus, wenn nur zugunsten des Angeklagten ein Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 63 Rdn. 4 m.w.N.; BGH NJW 1967, 297; 1983, 350; BGH, Besohl. vom 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81).
  • BGH, 26.02.1985 - 1 StR 29/85

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Gefahr der Begehung

    Es hätte vielmehr einer Gesamtwürdigung des Täters und der bisher von ihm verübten Straftaten bedurft, um die Gefährlichkeitsprognose zu stützen (BGHSt 27, 246, 248; BGH, B. v. 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81).".
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 357/82

    Unzulässigkeit einer lediglich formelhaften Begründung einer Maßregelanordnung -

    Ihre lediglich formelhafte Begründung und das Fehlen näherer Mitteilungen über die früheren Delikte des Angeklagten veranlassen zu dem Hinweis, daß die durch § 63 StGB gebotene Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingehende Darlegung und Abwägung aller seine künftige Gefährlichkeit begründenden Umstände erfordert (z.B. Urteile und Beschlüsse vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 366/76, bei Holtz MDR 1977, 106 -, 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -, 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81 -, 2. September 1981 - 3 StR 314/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1981 - 4 StR 319/81   

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https://dejure.org/1981,15433
BGH, 02.07.1981 - 4 StR 319/81 (https://dejure.org/1981,15433)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1981 - 4 StR 319/81 (https://dejure.org/1981,15433)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 4 StR 319/81 (https://dejure.org/1981,15433)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Mißbrauch einer Abhängigen - Lebensgrundlage in der Bundesrepublik bei Handlungen in Südamerika - Bestrafung bei Handlungen in Peru und Bolivien

Papierfundstellen

  • StV 1981, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - 4 StR 319/81
    Täter und Opfer muß dabei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein (BGHSt 28, 365, 367 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86

    Bedeutung des Überschreitens der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch

    Dieser Umstand kann gegen die Annahme sprechen, der Angeklagte sei durch bewußte Ausnutzung seiner Machtstellung zum Ziel gelangt (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Juli 1981 - 4 StR 319/81).
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